Rechtsprechung
RG, 29.11.1927 - II 523/26 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1927,11) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Offene Handelsgesellschaft; Auseinandersetzung
Papierfundstellen
- RGZ 118, 295
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 14.02.1979 - VIII ZR 284/78
Verpflichtung des Pfandgläubigers zur Rückgabe der Pfandsache
Die Anwendung der Vorschrift des § 273 BGB setzt nicht voraus, daß der Gegenanspruch schon vor Leistung des Schuldners besteht und fällig ist; es genügt, daß er mit der Leistung entsteht und sofort fällig wird (JW 1906, 545; RGZ 82, 25, 27; RG Recht 1924 Nr. 968; JV 1932, 582; vgl. auch RGZ 118, 295, 301). - BGH, 02.07.1958 - V ZR 138/55
Rechtsmittel
Ergäbe sich nämlich aus ihnen die Unzulässigkeit einer Aufrechnung, so wäre die unvermeidliche Folge, daß das Zurückbehaltungsrecht des Beklagten bestehen bliebe; denn die Klägerin könnte es auch dadurch, daß sie ihrerseits wegen ihrer Schadensersatzforderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machte, nicht aus dem Felde schlagen (RGZ 118, 295, 299 f). - BGH, 17.03.1961 - I ZR 69/59
Rechtsmittel
Die vom Landgericht als Stütze für seine gegenteilige Rechtsauffassung angezogene Rechtsprechung über die Nichtaufrechenbarkeit der Auseinandersetzungsforderung eines ausgeschiedenen Gesellschafters (vgl. RGZ 118, 295, 299) läßt sich auf den vorliegenden Streitfall nicht übertragen.